Spruch Art. 4 7. Prot. EMRK - Neuer Ansatz zur Identität strafbarer Handlungen. Verletzung von Art. 4 7. Prot. EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 1.500,– für immateriellen Schaden, € 9.000,– für Kosten und Auslagen (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Am Morgen des 4.1.2002 wurde der Bf. zur Polizeistation Nr. 9 in Voronezh gebracht, um herauszufinden, wie es ihm gelungen war, seine Freundin in ein abgesperrtes Gelände der Armee zu bringen. Der Bf., der alkoholisiert war, hielt sich zunächst im Büro der Passabteilung auf,…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 4 7. Prot. EMRK (Doppelbestrafungsverbot). Zur behaupteten Verletzung von Art. 4 7. Prot. EMRK: Der Bf. bringt vor, er wäre ein zweites Mal wegen derselben Straftat verurteilt worden, nachdem er bereits drei Tage Freiheitsstrafe verbüßt …