JudikaturJustizRS0122551

RS0122551 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2015

Teilt der behinderte Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Eingehen eines Arbeitsverhältnisses seine Begünstigteneigenschaft nicht mit, kann das Interesse an der Erlangung des angestrebten Arbeitsplatzes das Informationsinteresse des Arbeitgebers übersteigen.

Entscheidungen
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