RS0122456 – AUSL EGMR Rechtssatz
RS0122456 – AUSL EGMR Rechtssatz
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Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichterschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges (Art 35 Abs 1 MRK): Rechtsmittel, die weder angemessen noch effektiv sind, müssen nicht erhoben werden. Die Einrede nach Art 35 Abs 1 MRK ist im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen unrechtmäßiger Haft zurückzuweisen, wenn der Inhaftierte keine Möglichkeit erhielt, einen Anwalt zu konsultieren, und ein Rechtsmittel nach innerstaatlichem Recht auch wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.