Spruch Dem Rekurs des Klägers (ON 40) wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, dem Beklagten die mit 1.189,44 EUR (darin 198,22 EUR USt) bestimmten Kosten seiner Rekursbeantwortung (ON 49) zu ersetzen. Der Rekurs des Beklagten (ON 47) wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten seiner Rekursbe…
Text Begründung: Der Kläger war im Jahre 1962 dem beklagten Verein beigetreten. Er war dort von 1968 bis 1972 Jugendwart, im Jahr 1990 Kassier, von 1991 bis 1995 Präsident und seither einfaches Mitglied. Die Statuten des Beklagten lauten auszugsweise wie folgt: „... 6. Beendigung der Mitgliedschaft: ...…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist nicht berechtigt, jener des Beklagten ist unzulässig. I. Zum Rekurs des Klägers: Unter dem Titel der „Mangelhaftigkeit des Verfahrens/Aktenwidrigkeit" macht der Kläger geltend, er habe in der Streitverhandlung am 21. 4. 2008 vorgebracht, auch mündlich mehrmals und nach dem…