Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Klägerinnen sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Beklagten binnen 14 Tagen die mit 2.225,72 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 370,95 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerinnen gehören zu einer international tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in den USA. Die Erstklägerin ist eine kanadische Konzerngesellschaft, die einen Teil der Markenrechte des Konzerns hält und verwaltet. Sie ist insbesondere Inhaberin der Gemeinschaftsmarke CT003590064, reg…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerinnen ist zulässig , weil die Rechtsprechung zu § 10 Abs 3 MSchG (Art 12 GMV) einer Präzisierung bedarf; er ist aber nicht berechtigt . A. Zum maßgebenden Sachverhalt 1. Das Erstgericht hat als bescheinigt angenommen,…