JudikaturJustizRS0122358

RS0122358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2013

Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten.

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