Spruch In der Strafsache des Landesgerichtes Krems an der Donau, AZ 16 E Hv 47/06z, verletzt der Beschluss des Präsidenten dieses Gerichtshofes vom 19. Mai 2006, AZ 4 Ns 12/06k (ON 8), mit dem die Ausgeschlossenheitsanzeige der Richterin Dr. Andrea H***** für nicht gerechtfertigt angesehen wurde, § 68 Abs …
Text Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 24. März 2004, GZ 3 U 91/03a-44, wurde ua Franz St***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (ergänze: erster Fall) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43a (ergänze: Abs…
Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Präsidenten des Landesgerichtes steht, wie der Generalprokurator in seiner dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes im Ergebnis zutreffend aufzeigt, mit dem Gesetz nicht im Einklang. Bei der Beurteilung der Ausgeschlossenheit eines Richters sind, unter Berü…