Spruch Das Strafverfahren steht dem Landesgericht Korneuburg zu. Zur Entscheidung über die Anklageeinsprüche der Beschuldigten Karl K***** und Peter W***** ist das Oberlandesgericht Wien berufen.…
Text Gründe: Der vorliegende negative Kompetenzkonflikt betrifft die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit für ein vom Landesgericht Korneuburg gemäß § 57 StPO ausgeschiedenes Strafverfahren. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Wien ist die Zuständigkeit des Landesgerichtes Korneuburg im Hinblick auf §…
Rechtliche Beurteilung Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen: Während das materielle Strafrecht bei der Frage nach dem Tatort bewusst der sogenannten Einheitstheorie folgt (Leukauf/Steiniger Komm3 § 67 Rz 4) und neben dem Ort der Handlung auch jenem des (tatsächlichen oder nach der Vorstellung des Täters angestre…