JudikaturJustizRS0122204

RS0122204 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2011

Ein Telefax reist auf Gefahr des Versenders. Anderes gilt nur bei einer erwiesenen Störung des Empfangsgeräts, weil diese in den Risikobereich des Empfängers fällt.

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