Spruch Anthony O***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit verletzt. Der angefochtene Beschluss wird nicht aufgehoben. Dem Bund wird der Ersatz der mit 700 Euro, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, festgesetzten Beschwerdekosten an den Beschwerdeführer auferlegt.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss setzte das Oberlandesgericht Linz die über Anthony O***** mit Beschluss des Untersuchungsrichters vom 28. September 2005 (ON 48) verhängte Untersuchungshaft aus den Gründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 3 lit a und lit b StPO fort…
Rechtliche Beurteilung Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Linz vom 26. Jänner 2006 (ON 131) lagen dem Angeklagten zwei (ähnlich gelagerte) Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie ein Verbrechen der versuchten schweren Nötigung zur Last. Nach Abführung …