RS0122179 – OGH Rechtssatz
RS0122179 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ob ein Geschmacksmuster der Öffentlichkeit innerhalb der Gemeinschaft zugänglich gemacht wurde, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und verwirklicht - abgesehen von einer auffallenden Fehlbeurteilung - keine erhebliche Rechtsfrage.