Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 14. 12. 2005 hat die beklagte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Höhe der Witwenpension der Klägerin ab 24. 8. 2005 mit monatlich EUR 110,58 festgestellt. Das Erstgericht wiederholte den Inhalt des Bescheides vom 14. 12. 2005 und wies das…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, da es an höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Frage fehlt, wie der Begriff „Kalenderjahr" in § 145 Abs 3 und 4 GSVG auszulegen ist; sie ist jedoch nicht berechtigt. Ihrer Revision legt die Klägerin zugrunde, dass bisher keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu § 145 Ab…