JudikaturJustizRS0122132

RS0122132 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Der Geltungsbereich des HeimAufG wird gemäß dessen § 2 einrichtungsbezogen abgegrenzt. Es ist daher auch anzuwenden, wenn ein Minderjähriger betroffen ist, der sich in einer Einrichtung im Sinne des § 2 Abs 1 HeimAufG aufhält.

Entscheidungen
6