JudikaturJustizRS0122109

RS0122109 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Grundsätzlich sind im zivilgerichtlichen Verfahren ergangene Beschlüsse immer anfechtbar, wenn ihre Anfechtung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das muss auch für vom Gericht gefasste Beschlüsse, die gesetzlich nicht vorgesehen sind, gelten, sofern die Zulässigkeit der Anfechtung nicht mangels Beschwer zu verneinen ist.

Entscheidungen
4