Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 3.648,31 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin enthalten 608,05 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin, die zuletzt Schadenersatz in Höhe von 1,111.943,14 EUR sA wegen einer behaupteten unvollständigen und mangelhaften Lieferung der bei der Beklagten bestellten Blockheizkraftwerke begehrt, stellte in ihrer am 6. 3. 2006 beim Erstgericht eingelangten Klage den Antrag auf Gewäh…
Rechtliche Beurteilung Der Beklagten war in Analogie zu § 521a ZPO die Erstattung einer Revisionsrekursbeantwortung freizustellen: Die angefochtene Entscheidung betrifft die Frage, ob der Vergleich prozessbeendende Wirkung entfaltet oder ob das Verfahren fortzusetzen ist (vgl dazu Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 521a …