Spruch Die Revision sowie der Antrag auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art 267 AEUV werden zurückgewiesen . Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 3.079,80 EUR (darin 513,30 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Am 7. 4. 2020 verkaufte die Beklagte der Klägerin zum von dieser beabsichtigten Weiterverkauf in der EU 150.000 Schutzmasken, für die tatsächlich kein Konformitätsbewertungsverfahren unter Beteiligung einer notifizierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne der VO (EU ) 2016/425 …
Rechtliche Beurteilung [7] Die Revision ist entgegen dem – den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) – Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig, zumal die Revisionswerberin, welche die vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage als unerheblich ansieht, auch sonst das Vorliegen der Voraussetzungen de…