JudikaturJustizRS0122080

RS0122080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Vorbild der Neuregelung des § 377 Abs 3 UGB war Art 39 UN-Kaufrechtsübk, der zugunsten des Käufers großzügiger auszulegen ist als § 377 HGB und in dessen Anwendungsbereich Rechtsprechung und Lehre im Zweifel eine Frist von 14 Tagen für angemessen erachten.

Entscheidungen
3