Spruch I. Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs als Rekursgericht in Kartellrechtssachen vom 15. Juli 2009, 16 Ok 6/09, wird in seinem Punkt 1. aufgehoben. II. Dem Rekurs der Erst- und der Zweitantragsgegnerin wird nicht Folge gegeben. III. Der Schriftsatz der Erst- und der Zweitantragsgegnerin v…
Text Begründung: I. Zur Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses: Mit Beschluss vom 15. Juli 2009 wurde der Rekurs der Erst- und der Zweitantragsgegnerin wegen Verspätung zurückgewiesen, weil er erst einen Tag nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beim Erstgericht überreicht worden war. Nunmehr haben die E…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Erst- und der Zweitantragsgegnerin , der nunmehr inhaltlich zu behandeln ist, ist nicht berechtigt. 1. Zur Mangelhaftigkeit: 1.1. Die Rechtsmittelwerberinnen machen als Mangelhaftigkeit des Verfahrens geltend, das Erstgericht habe sich mit den tatsächlichen Verhältnissen des Vertrie…