Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden im Umfang der Teillöschungsabweisungen der Eintragungen C LNR 6 und 7 jeweils in EZ 1107 GB ***** dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: „Aufgrund der Freilassungserklärung der E***** AG vom 5. 11. 2010 wird in EZ 1…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob den zunächst unter B-LNR 7 ausgewiesenen Anteilen an der Liegenschaft EZ 1107, GB ***** (B-LNR 11 bis 15) die Einverleibung des Eigentumsrechts für die Zweitantragstellerin und den Drittantragsteller. Die restlichen unter dieser B-LNR ausgewiesenen Anteile v…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Beurteilung der Eintragungsgrundlagen iSd § 94 Abs 1 GBG durch das Rekursgericht korrekturbedürftig ist; er ist im Sinne des Eventualantrags auf Stattgebung auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass der Name des in der el…