Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen abweisenden Teils zu lauten haben: „1.) Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei für den Zeitraum vom 1. 7. …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 27. 10. 1983 vor dem Standesamt Medina Saudiarabien die Ehe, beide waren damals saudiarabische Staatsbürger. Während der Beklagte schon vor der Eheschließung in Österreich aufhältig war, kam die Beklagte erst nach der Eheschließung nach Österreich, …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist teilweise hinsichtlich des Unterhalts nach Scheidung auch berechtigt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Revision auf eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterhalt bzw eine Unterhaltsverwirkung nicht mehr zurückkommt. Zum Unterhalt während aufrecht…