Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die in der Teilaufhebung durch das Berufungsgericht unberührt bleiben, werden im Übrigen dahin abgeändert, dass das Teilurteil folgendermaßen zu lauten hat: „1. Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass zu Gunsten der jeweili…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der im Spruch dieser Entscheidung näher bezeichneten Liegenschaften EZ ***** und ***** mit den dort genannten Grundstücken. Das zur Liegenschaft EZ ***** der Beklagten gehörende Grundstück 78/1 befindet sich östlich der dem Kläger gehörenden Grundstücke…
Rechtliche Beurteilung Nach § 484 ABGB kann der Besitzer des herrschenden Guts zwar sein Recht auf die ihm gefällige Art ausüben, doch dürfen Servituten nicht erweitert werden; sie sind vielmehr möglichst schonend („eingeschränkt") auszuüben. Die eigenmächtige Verlegung der bisherigen Wegtrasse durch den Berechtigten ist …