JudikaturJustizRS0121944

RS0121944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Eine Klausel, wonach der Kreditgeber jederzeit das Recht hat, die Vorführung des Deckungsobjektes an einem von ihm zu bestimmenden Ort zu verlangen, ist als schwerwiegender Eingriff in das Gebrauchsrecht des Kreditnehmers unwirksam im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB.

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