JudikaturJustizRS0121906

RS0121906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2014

Hat das Vertragsunternehmen seine in den AGB des Händlervertrags angeführten Sorgfaltspflichten erfüllt, trägt die Kreditkartengesellschaft das Risiko eines Missbrauchs der Kreditkarte durch Dritte. Ist der Vertragsunternehmer jedoch seinen vertraglichen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, entsteht keine (abstrakte) Zahlungsverpflichtung der Kreditkartengesellschaft.

Entscheidungen
3