Spruch Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde gemäß § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zu zahlen, der zuletzt einvernehmlich mit 1.904,65 EUR festgelegt wurde. Wegen eines Verdachts in diese Richtung beauft…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die außerordentliche Revision der Beklagten . Angesichts des Werts des Entscheidungsgegenstands von 13.202,46 EUR ist zunächst zu klären, ob die funktionelle Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs zur Entscheidung darüber gegeben ist. Das ist nur dann der Fall, wenn eine famili…