JudikaturJustizRS0121843

RS0121843 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juli 2020

Maßgeblich für die Subsumtion einer Streitigkeit unter § 49 Abs 2 Z 2b JN (idF des AußStr-BegleitG) ist, dass die Streitigkeit ohne das Eheverhältnis gar nicht denkbar wäre.

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