Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil lautet: Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, 1. der klagenden Partei EUR 44.000 samt 4 % Zinsen seit 1. 3. 2005 zu bezahlen und 2. „der klagenden Partei die anfallenden Koste…
Text Entscheidungsgründe: Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung Fassung 1986" (AStB 1986) und die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung" (ABS) zugrunde. Die AStB 1986 lauten: „.... Allgemeiner Teil Auf die Versiche…
Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung der Frage, ob in einer Allgemeinen Versicherungsbedingung ein Risikoausschluss oder eine (verhüllte) Obliegenheit umschrieben ist, ist nicht die äußere Erscheinungsform (die Formulierung) der Versicherungsklausel, sondern deren materieller Inhalt ausschlaggebend. Beim Risikoauss…