JudikaturJustizRS0121799

RS0121799 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2010

Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben.

Entscheidungen
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