Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Gertraud A***** wird verworfen. Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden (§ 290 Abs 1 StPO) werden in Ansehung des Angeklagten Johannes G***** der Wahrspruch der Geschworenen zu den Hauptfragen 7 bis 9 und das darauf beruhende - im freisprechenden Teil unberü…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden die Angeklagten auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt, und zwar Gertraud A***** der Verbrechen der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 erster oder zweiter Fall iVm …
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde der Angeklagten Gertraud A*****: Die Verfahrensrüge (Z 5) kritisiert die Abweisung des Antrags auf Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Fachbereich der Psychiatrie, Spezialgebiet „Neonatizid sowie Störungen vor, während und nach der Geburt", der lediglich damit begr…