JudikaturJustizRS0121737

RS0121737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2019

Eine allfällige Verletzung des § 249 Abs 1 StPO in der Form der Gewährung eines Fragerechtes auch an einen von der Privatbeteiligten mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragten Zeugen bewirkt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO.

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