Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.678,68 EUR (darin 279,78 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin betreibt österreichweit einen Fotoversand und bietet ihren Kunden das gesamte Angebot der Fotoausarbeitung. Die beklagte belgische Gesellschaft ist auf Digitalfotoprodukte und Internet Anwendungen spezialisiert. Über ihre Internetseite „www.f*****.com" bietet sie den Kunde…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. 1. Anwendung des ECG: 1.1. Die Klägerin macht geltend, das ECG sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, weil kein „elektronischer Geschäftsverkehr" gemäß § 1 Abs 1 ECG bzw…