JudikaturJustizRS0121612

RS0121612 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2012

Erbringt ein Rechtsanwalt als Sachwalter Leistungen, für die er seine besonderen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten nützt, und würde ein anderer Sachwalter hiefür einen entsprechend beruflich Qualifizierten heranziehen, gebührt dem Sachwalter ein Anspruch auf angemessenes Entgelt; maßgebend für die Angemessenheit des Entgelts eines Rechtsanwalts sind dabei die Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes.

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