RS0121593 – OGH Rechtssatz
RS0121593 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine ganz geringfügige Unterschreitung des für das Vadium festgesetzten Mindestbetrags (hier: 0,30EUR) steht seiner Annahme durch das Exekutionsgericht nicht entgegen.
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