Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich des bestätigten Teiles insgesamt lauten: „1. Die beklagte Partei ist schuldig, der Klägerin ab 1. 4. 2005 nach dem am 10. 4. 2005 verstorbenen Heinrich L***** die Witwenpension zu…
Text Entscheidungsgründe: Der Ehemann der Klägerin, Heinrich L*****, ist am 10. 4. 2005 verstorben. Mit Bescheid vom 9. 6. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der Klägerin auf Witwenpension ab 1. 4. 2005 anerkannt und ausgesprochen, dass sich bei einem Vergleich der Berechnung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil - soweit überblickbar - eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu der allgemein bedeutsamen Frage, ob unter dem in § 264 Abs 3 bis 5 ASVG verwendeten Begriff „Einkommen" das Brutto- oder Nettoeinkommen zu verstehen ist, noch nicht vorliegt. Sie ist auch teilwe…