JudikaturJustizRS0121541

RS0121541 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2020

Behauptet der Verwarnende gegenüber dem (vermeintlichen) primären Verletzer unberechtigt eine Schutzrechtsverletzung durch den Verwarnten und durch einen Dritten, so kann sowohl ein Anspruch nach § 1 UWG als auch ein Anspruch nach § 7 UWG begründet sein. Der Erklärungsempfänger kann gestützt auf § 1 UWG Unterlassung verlangen, wenn der Sittenwidrigkeitstatbestand erfüllt ist, der Dritte kann nach § 7 UWG vorgehen. Die beiden Ansprüche schließen einander nicht aus.

Entscheidungen
6