JudikaturJustizRS0121497

RS0121497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Oktober 2010

Eine Diagnosemethode genügt nicht schon dann dem Wissenschaftlichkeitskriterium, wenn die Schlussfolgerung von körperlichen „Symptomen" auf Krankheiten den für die wissenschaftliche Medizin typischen empirischen Zugang „nachbildet". Maßgebend ist nicht der Eindruck nach außen, sondern das objektiv zu bestimmende Wissenschaftlichkeitskriterium. Die Wissenschaftlichkeit einer Methode kann sich nicht allein daraus ergeben, dass sie einer Widerlegung zugänglich (falsifizierbar) ist (Irisdiagnose).