Spruch Der Antrag der klagenden Partei, der Oberste Gerichtshof möge seine Unzuständigkeit für die Klage aussprechen und die Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Bezirksgericht Wiener Neustadt überweisen, wird abgewiesen.…
Text Begründung: Die Klägerin hatte mit ihrem beim Obersten Gerichtshof am 20. 9. 2006 eingebrachten Schriftsatz einen Ordinationsantrag gestellt. Sie habe Waren von P***** nach Russland transportiert. Dem Beförderungsvertrag lägen die CMR zugrunde. Nach Art 31 CMR sei die inländische Gerichtsbarkeit geg…
Rechtliche Beurteilung Die Voraussetzungen für eine Überweisung der Rechtssache an das vom Kläger bezeichnete, nach § 101 JN zuständige Gericht fehlen: Die Klägerin strebt eine Überweisung im Sinn des § 261 Abs 6 ZPO iVm § 230a ZPO an. Eine derartige Überweisung setzt voraus, dass das vom Kläger angerufene Gericht seine U…