RS0121491 – OGH Rechtssatz
RS0121491 – OGH Rechtssatz
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Welche Auswirkungen eine (bereits erfolgte oder bloß mögliche) Nichtigerklärung des Gebrauchsmusters auf die Pflicht zur Zahlung des Lizenzentgelts hat, ist durch Auslegung der Lizenzvereinbarung zu ermitteln. Sie wird im Regelfall zu keinem rückwirkenden Wegfall der Zahlungspflicht führen, weil der Lizenznehmer bis zur Nichtigerklärung tatsächlich den Schutz der Lizenz genießt und gegenüber Dritten Unterlassungsansprüche geltend machen kann.