RS0121467 – OGH Rechtssatz
RS0121467 – OGH Rechtssatz
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Zweiseitigkeit des Rechtsmittelverfahrens in Verfahren über Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit im Sinne des § 7 Abs 3 EO, da auch in der Aufhebung einer bereits endgültigen Entscheidung ein Eingriff in die als civil right im Sinne des Art 6 EMRK zu qualifizierende Rechtsstellung der obsiegenden Partei liegen kann (Abgehen von 9 Ob 191/98y und 4 Ob 241/99s).