Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.041,60 bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin EUR 173,60 Umsatzsteuer) und die …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte war seit Juli 1995 bei der Klägerin als provisionsberechtigte Außendienstmitarbeiterin angestellt. Mit Ende November 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst, weil sich die Beklagte in Kenia selbständig machen wollte. Die Beklagte ersuchte die Kläge…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil - soweit überblickbar - zur hier zu beurteilenden Rechtsfrage Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs fehlt. Sie ist auch berechtigt. Die Beklagte hat das ihre grundsätzliche Rückzahlungsverpflichtung feststellende Zwischenurteil nicht mehr bekämpft.…