Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er Birgit H***** mit fünf massiv geführten Messerschnitten gegen den Hals, wodurch Halsweichteile und Gefäße bis zur Halswirbelsäule du…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 6, 8, 9, 10, 10a, 12 und 13 des § 345 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Der Einwand der Fragenrüge (Z 6), die Hauptfrage nach dem Verbrechen des Mordes enthalte keinen Hinweis darauf, dass der Tatbestand des § 75 StGB dann nicht erfüllt ist, wenn…