JudikaturJustizRS0121283

RS0121283 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2023

Eine fiktive Mietersparnis ist auch dann als Naturalunterhalt anzurechnen, wenn der Unterhaltsschuldner nur Miteigentümer der dem Unterhaltsberechtigten zur Verfügung stehenden Wohnung ist. Der Umstand, dass der betreuende Elternteil Kreditrückzahlungen leistet und die Betriebskosten der Wohnung trägt, steht der Anrechnung nicht grundsätzlich entgegen. Das Ausmaß der Anrechnung ist eine Frage des Einzelfalls.

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