Spruch Art. 8 EMRK, Art. 42 Brüssel IIa-VO, § 91 GOG - Verzögerungen bei Rückkehr eines entführten Kindes. Zulässigkeit der Beschwerde (einstimmig). Verletzung von Art. 8 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 20.000,– für immateriellen Schaden, € 5.000,– für Kosten und Auslagen (einstimmig…
Text Begründung: Sachverhalt: Der Bf. lebte mit seiner österreichischen Lebenspartnerin D. P. und der im Dezember 2006 geborenen gemeinsamen Tochter in Italien. Nach italienischem Recht hatten er und die Mutter die gemeinsame Obsorge. Nachdem sich die Beziehung verschlechtert hatte, zog D. P. mit dem Kin…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Familienlebens) durch das Versäumnis der österreichischen Gerichte, die Urteile des Jugendgerichts Venedig zu vollstrecken, mit denen die Rückgabe seiner Tochter angeordnet worden war. Zulässigkeit Ers…