JudikaturJustizRS0121224

RS0121224 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2006

Französisches Verwaltungsgerichtsverfahren: Die Teilnahme des Commissaire du Gouvernement (CdG) an der Beratung des Conseil d´Etat verletzt das Prinzip der Waffengleichheit. Aufgrund der Tatsache, dass der CdG im Verfahren öffentlich eine Stellungnahme abgibt, kann es von den Parteien legitimerweise so gesehen werden, als ob er sich auf des einen oder anderen Seite schlägt. Auch wenn der CdG in der Beratung kein Stimmrecht hat und seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht in Frage stehen, wird doch wegen der größeren Empfindlichkeit der Öffentlichkeit hinsichtlich einer fairen Verwaltung der Justiz dem äußeren Anschein eine wachsende Wichtigkeit beigemessen, somit stellt die Teilnahme des CdG an der Urteilsberatung eine Verletzung von Art 6 Abs 1 MRK dar. Kress gegen Frankreich.

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