Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird in seinem Punkt 1 mit der Maßgabe bestätigt, dass dieser zu lauten hat: „1. Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Zentralbetriebsrates in der Österreichischen Nationalbank in der Sitzung vom 18. 5. 2004, mit wel…
Text Entscheidungsgründe: Am 26. 4. 2004 fand die Zentralbetriebsratswahl in der Österreichischen Nationalbank statt. Es kandidierten zwei wahlwerbende Gruppen, in der Folge immer als Fraktion 1 und Fraktion 2 bezeichnet. Unter Anwendung des d'Hondtschen Wahlverfahrens entfielen auf die Fraktion 1 drei M…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von dem Beklagten erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig und teilweise berechtigt. Ob eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsstreitigkeit vorliegt, ist aus dem materiellen Betriebsverfassungsrecht zu beantworten (ZAS 1991/1 [Rebhahn]). Hier geht es …