Spruch Der Revisionsrekurs und die Revisionsrekursbeantwortung werden zurückgewiesen.…
Text Begründung: Der Beklagte versäumte die Frist zur Erhebung des Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl des Erstgerichts vom 6. 12. 2005. Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten, ihr die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Einspruchsfrist zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem gegen dies…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 153 ZPO ist gegen die Entscheidung, wodurch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt wird, ein Rechtsmittel nicht zulässig. Motiv des Gesetzgebers für den Rechtsmittelausschluss war, dass dadurch kein berechtigtes Interesse einer Partei verletzt und die Wahrheitsfindung nur geförd…