RS0121000 – OGH Rechtssatz
RS0121000 – OGH Rechtssatz
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Die nur nach Durchführung von Erhebungen (Bescheinigungen) zu beantwortende Frage des Eintritts von wertbestimmenden Veränderungen der Beschaffenheit der Liegenschaft seit der Gutachtenserstattung in einem gerichtlichen Vorverfahren, also die Frage nach der weiterhin bestehenden materiellen Richtigkeit des schon vorliegenden Schätzungsgutachtens, unterliegt dem Anfechtungsausschluss nach § 239 Abs 1 Z 3 EO, wenn darüber in einem Beschluss des Exekutionsgerichts gemäß § 142 Abs 1 EO entschieden wurde.