Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 732,23 EUR (darin 122,03 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die am 28. März 2006 überreichte (zweite) Revisionsbeantwortung der beklagten Parteien wi…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten unterfertigten als Käufer am 2. 3. 2004 ein Kaufangebot der Klägerin als Verkäuferin über den Erwerb eines Reihenhauses im Erstbezug zum Kaufpreis von 339.000 EUR. Am 9. 3. 2004 erklärten die Beklagten gegenüber der Klägerin schriftlich den Rücktritt vom Kaufangebo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin macht geltend, der Geschäftsführer der Klägerin habe die Beklagten darauf hingewiesen, dass eine Kreditfinanzierung ohne Eigenmittel nicht möglich sei; die Klägerin habe demnach keinen für die Einwilligung in den Ver…