JudikaturJustizRS0120883

RS0120883 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2017

Das bloße Alter einer einschlägigen Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht maßgebend, von Bedeutung ist vielmehr nur deren - auch im Fall einer Änderung des rechtlichen Umfelds andauernde - Überzeugungskraft in der Sache.

Entscheidungen
7