Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 2.034,71 (darin EUR 339,20 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Schlosses B*****, in dem das gleichnamige Museum untergebracht ist. In diesem Museum befinden sich ua vier Gemälde von Albin Egger-Lienz. Diese Bilder standen ursprünglich im Eigentum von DI Josef S*****. Dieser lebte seit dem zweiten Weltkrieg …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichtes zulässig, weil der Umfang der Bindungswirkung des im Vorprozess ergangenen Urteils zu präzisieren und zur neueren Lehre, nach der § 713 ABGB auch auf frühere Kodizille anzuwenden sei,…