Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit EUR 333,12 (darin enthalten EUR 55,52 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahren…
Text Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt vom 5. 3. 2002 wurde der Antrag des Klägers auf Weitergewährung der mit 31. 10. 2001 befristeten Invaliditätspension abgelehnt. Der dagegen vom Kläger erhobenen Klage gab das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, zulässig und auch berechtigt. Der Kläger macht in seinen Rechtsmittelausführungen unter anderem geltend, ein Versicherter habe gemäß § 89 Abs 1 letzter Satz iVm § 91 Abs 2 bis 5 ASGG eine vom Gericht zugesprochene vorläufige Zahlung nur…