JudikaturJustizRS0120687

RS0120687 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2014

Die wegen einer Impugnationsklage (§36 EO) gegen eine rechtskräftige Exekutionsbewilligung und den damit verbundenen Strafbeschluss erwirkte Aufschiebung der Exekution nach §355 EO bildet die Grundlage für einen Aufschiebungsantrag in jenem Exekutionsverfahren, das aufgrund eines Zahlungsauftrags nach §6 Abs 1 GEG 1962 zur Hereinbringung der Geldstrafe gemäß §11 Abs 1 GEG 1962 geführt wird (§42 Abs 1 Z 5 EO im Wege der Analogie).

Entscheidungen
2