Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG iVm § 52 Abs 2 WEG zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Der Antragsteller und die Antragsgegner – mit Ausnahme des 193. Antragsgegners, dem das Fruchtgenussrecht an einem Wohnungseigentumsobjekt zukommt – sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ * KG *. Zur Frage, ob die de facto als Hausverwalterin tätige P* GmbH (idF nur G…
Rechtliche Beurteilung [12] 1. § 62 AußStrG erfasst nicht nur Rechtsmittel gegen Sachentscheidungen des Rekursgerichts, sondern regelt schlechthin die Anfechtbarkeit für jeden Beschluss, der im Rahmen des Rekursverfahrens ergeht (RIS Justiz RS0120565). In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist dazu bereits kl…