Spruch 1.) Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens wird der Endentscheidung vorbehalten. 2.) Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Aktionärin der beklagten Partei, deren Satzung folgende Bestimmungen enthält: § 19 („Hauptversammlungsstimmrecht") Abs 1 letzter Satz: Zusammenzurechnen sind weiters Aktienbestände, hinsichtlich welcher Vereinbarungen über die einheitliche Ausübung des St…
Rechtliche Beurteilung Sowohl die Revision der klagenden Partei gegen das Teilurteil als auch der Rekurs der beklagten Partei gegen den Aufhebungsbeschluss sind aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; sie sind aber beide nicht berechtigt. 1.) Zur Revision: Die Klägerin vertritt in der Revision weiterhin d…